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Nichts schlägt sich direkter auf die Kostensituation des Transportgewerbes nieder als der Kraftstoffpreis. Die Situation auf den internationalen Ölmärkten wird stark von Erwartungen und Ängsten geprägt. Hinzu kommen laufende gesetzliche Änderungen. Das bedeutet, bei längerfristigen Kontrakten wird auf Basis einer zuvor bestimmten Kostensituation und einer darauf aufbauenden Kalkulation, der Preis einer Leistung für einen längeren Zeitraum festgeschrieben. Die in diesem Zusammenhang als Vorteil geltende „einmalige“ Preisverhandlung birgt in Zeiten starker Kostenveränderungen jedoch Risiken in sich, die beide Vertragsparteien benachteiligen können. Kostenreduktionen in einem zeitlich fixierten Vertragsverhältnis benachteiligen den Auftraggeber, während ein starker Kostenanstieg den Transportlogistikunternehmer trifft.
Die markante Verteuerung von Dieselkraftstoff, können wir als Spediteur nicht beeinflussen,
Eine Kompensierung dieser Preisentwicklung ist nicht möglich. Aus diesem Grund, kommen wir nicht umhin, ebenfalls einen seit längerem in der Branche üblichen, variablen Dieselfloater zu den vereinbarten Frachtsätzen ab abzurechnen. Zur Berechnung des Dieselfloater orientieren wir uns am Index des Statistischen Bundesamtes für Dieselpreise bei Abgabe an Großverbraucher, der monatlich durch den Mineralölwirtschaftsverband publiziert wird. Zu jedem Monatsende erfolgt eine Aktualisierung des Dieselfloaters auf Basis des Mittelwertes des Vormonats.
Der Dieselzuschlag wird lediglich zu den Frachtraten hinzugerechnet, auf sonstige Leistungen erfolgt kein Zuschlag. Wir sind der Überzeugung auf dieser Basis eine, für beide Seiten faire und vor allen Dingen, transparente Lösung gefunden zu haben.
Herzlichen Dank für ihr Verständnis. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung.
Die Grundlage Ist der Monatliche Dieselpreise (Durchschnitt). Quelle: Mineralölwirtschaftsverband e.V.